
Subtitle
Praktikumsvergütung & Entgeltabrechnung
Ihre Praktikumsvergütung bekommen Sie am Ende eines Monats auf Ihr Konto überwiesen. Die Entgeltabrechnung erhalten Sie ca. in der Mitte des folgenden Monats per Post. Alternativ können Sie im Portal BayerNet | myServices unter dem Menüpunkt "Meine archivierten Dokumente" online einsehen und jeweils selbst ausdrucken. Der Ausdruck erfolgt auf dem jeweiligen Netzwerkdrucker. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie einen privaten Druckauftrag senden (Freigabe per PIN oder Pull&Print Funktion).
Informationen zum „Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer“
Arbeitnehmern (u.a. Praktikanten) aus dem Ausland, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird eine Bescheinigung ausgestellt, welche vom Arbeitnehmer beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen ist. Sie muss dem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres bzw. bei Praktikumsantritt vorgelegt werden.
Die Adresse des Finanzamtes in Leverkusen:
Marie-Curie-Str. 2
51377 Leverkusen
Telefon: 0214/89280-0
Telefax: 0800/10092675230
Hier finden Sie den Link zum Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20xx für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.
Dieser Link führt Sie zur Startseite. Unter „Steuerformulare“ - „Lohnsteuer“ - „45 - Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20xx für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer“ finden Sie den auszufüllenden Antrag.
Bitte beachten Sie:
- Bei unvollständigen Angaben kann der Antrag (39D) vom Finanzamt nicht bearbeitet werden. Sie werden dann nach der ungünstigsten Steuerklasse lohnversteuert.
- Halten Sie sich im Kalenderjahr an mehr wie 183 Kalendertagen in Deutschland auf, sind Sie unbeschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall ist von Ihnen bei Ihrem Wohnstätten-Finanzamt ein Antrag auf „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ zu stellen.
- Melden Sie in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz an, unterliegen Sie ebenfalls der unbeschränkten Steuerpflicht und Sie müssen bei Ihrem Wohnstätten- Finanzamt einen Antrag auf „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug“ stellen.
- Bei einer Beschäftigung über den Jahreswechsel ist der Antrag (39D) für jedes Kalenderjahr separat zu stellen.
Unter "Informationen/Kontakt" finden Sie eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars.
Bescheinigungen
Bescheinigungen, bei denen es sich um Entgeltnachweise handelt, senden Sie bei HR an das Team Payroll Administration. Arbeitsbescheinigungen wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit senden Sie bei HR an das Team Offboarding Management & Support Services.