Im Krankheitsfall benötigen Sie ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bitte informieren Sie am ersten Krankheitstag Ihre/n Vorgesetzte/n über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die Bescheinigung sollte spätestens am dritten Tag vorliegen und an den HR-Datenverantwortlichen weitergeleitet werden. Wer Ihr HR-Datenverantwortlicher ist, teilt Ihnen gerne Ihr Vorgesetzter mit.
Gesundheitsschutz
Im Krankheitsfall können Sie die Ärztliche Abteilung an Ihrem Standort aufsuchen. Ihre Ansprechpartner zum Gesundheitsschutz erfahren Sie in Ihrer Abteilung vor Ort.