Sozialversicherung
Jedes Beschäftigungsverhältnis wird auf Sozialversicherungsfreiheit bzw. -pflicht überprüft. Grundsätzlich richtet sich die Sozialversicherungspflicht nach Art und Dauer des Praktikums sowie dem Praktikumszeitpunkt. Unter die Sozialversicherungsfreiheit fallen z. B. Praktika, welche laut der Studien- oder Prüfungsordnung eindeutig vorgeschrieben sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind das Pharmaziepraktikum im Praktischen Jahr sowie das Volontariat, bei denen Sozialversicherungspflicht besteht.
Bei einem freiwilligen Praktikum oder auch bei Abschlussarbeiten (Bachelor, Diplom, Master) wird eine Beitragspflicht einzeln überprüft. Tritt eine Beitragspflicht ein, sind Sie einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse als Mitglied zu melden, auch wenn Sie vielleicht bereits in einem anderen Land krankenversichert sind. Bitte kontaktieren Sie sobald wie möglich die Krankenkasse Ihrer Wahl, um Details zu besprechen.
Sind Sie privat krankenversichert, benötigen wir zwingend die Befreiung von der deutschen Krankenversicherungspflicht. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zählt diese Befreiung nicht. In diesem Fall bitten wir Sie, sich ebenfalls bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden.
Bitte beachten Sie: Bei Sozialversicherungspflicht entstehen Ihnen Rentenansprüche.
Unfallversicherung
Sie sind gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten über die Arbeitgeberunfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an und ist unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie hoch das Entgelt ist.